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BGH, 27.06.1955 - 1 StR 170/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51
Betäubungsmittel
Auszug aus BGH, 27.06.1955 - 1 StR 170/55
Der Sachverhalt aber, auf Grund dessen das Gericht den Angeklagten schuldig sprechen will, muss zu seiner vollen Überzeugung als richtig erwiesen sein (§ 261 StPO; BGH NJW 1951, 532 Nr. 22;5 StR 654/55 vom 8. Januar 1954;5 StR 885/52 vom 19. März 1953; OGHSt 1, 165 f, 357, 361). - BGH, 19.03.1953 - 5 StR 885/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.06.1955 - 1 StR 170/55
Der Sachverhalt aber, auf Grund dessen das Gericht den Angeklagten schuldig sprechen will, muss zu seiner vollen Überzeugung als richtig erwiesen sein (§ 261 StPO; BGH NJW 1951, 532 Nr. 22;5 StR 654/55 vom 8. Januar 1954;5 StR 885/52 vom 19. März 1953; OGHSt 1, 165 f, 357, 361). - BGH, 21.12.1951 - 1 StR 505/51
Auszug aus BGH, 27.06.1955 - 1 StR 170/55
Das Landgericht wird weiter nach Lage des Falles besonders sorgfältig zu prüfen haben, ob der Angeklagte die Reichweite der Beweisfrage erkannte (§ 154 StGB) oder hätte erkenn müssen (§ 163 StGB; BGHSt 2, 90, 92) [BGH 21.12.1951 - 1 StR 505/51]. - BGH, 01.03.1955 - 1 StR 526/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.06.1955 - 1 StR 170/55
Kommt das Landgericht wiederum zu der Annahme, der Angeklagte habe einen Meineid geleistet, so wird es bei der Strafzumessung die Frage des Aussagenotstandes (§ 157 StGB) und weiter zu prüfen haben, ob der Angeklagte über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden ist; verneinendenfalls, ob ihm dies zugute zu halten ist (1 StR 526/54 vom 1. März 1955).
- BGH, 04.09.1958 - 1 StR 325/58
Rechtsmittel
Aber das läuft der Wahrzusicherung nicht zuwider, sondern liegt im Rahmen der tatrichterlichen Beweiswürdigung, der jede Tatsache unterliegt, eine wahr unterstellte ebenso wie eine voll bewiesene (u.a. RG JW 1930, 935 Nr. 47; BGH 1 StR 170/55 vom 27. Juni 1955).